

Der Begriff Spam bezeichnet unverlangt zugesandte Massenmails. Unverlangt ist eine E-Mail dann, wenn das Einverständnis des Empfängers zum Empfang der Nachricht nicht vorliegt und nicht zu erwarten ist. Massenmail bedeutet, dass der Empfänger die Nachricht nur als einer von vielen erhält. Es reicht nicht, dass eine E-Mail nur unverlangt oder nur Massenmail ist.
Zur Definition von Spam gehören also beide Aspekte:
Unverlangt und Massenmail
Eine unverlangte, aber persönliche E-Mail (beispielsweise von einem lange aus den Augen verlorenen Schulkameraden) ist nicht als Spam einzustufen, wie auch Massenmails dann kein Spam sind, wenn man mit dem Empfang einverstanden ist oder war (z.B. abonnierter Newsletter).
Ein Newsletter, den ein Empfänger abonniert hat, wird nicht zu unverlangter E-Mail, nur weil der Empfänger es sich inzwischen anders überlegt hat und er den Newsletter nicht mehr erhalten möchte. Erst wenn der Empfänger seinen Wunsch, den Newsletter nicht mehr zu erhalten, gegenüber dem Absender ausgedrückt hat, wird der Newsletter bei weiterem Versand zu Spam.
(vgl. "Antispam – Strategien", Studie des BSI, Mai 2005)
Der Begriff "false positive" beschreibt eine fälschlich als Spam gekennzeichnete E-Mail, wobei sich die Cashback Aktion ausschließlich auf fälschlich als Spam gekennzeichnete individuelle E-Mails bezieht.
Im Rahmen der Cashback Aktion sind folgende Arten von E-Mails für die Anerkennung als false positive von vornherein ausgeschlossen: